Öffnungszeiten Friedhofsordnung

Die Öffnungszeiten vom Gelände richten sich nach den Jahreszeiten
Sommer: 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Winter: 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Bei geschlossener Schranke und Pforte ist das Betreten des Friedhofsgeländes VERBOTEN !!!



Friedhofsordnung


*Die Beerdigung der Tiere darf nur von Mitarbeitern des Tierfriedhofs gegen Zahlung der Gebühren durchgeführt werden.

*Die Nutzungsrechte der Grabstelleninhaber werden durch Vorauszahlung der Pacht für die abgeschlossenen Jahre erworben. Eine Verlängerung ist jederzeit möglich.

*Auf vollanoymen und teilanonymen Grabstellen darf nichts eingepflanzt und dekoriert werden !!! Geschieht dieses doch. wird der Kleintierfriedhof Südbrookmerland die Dekoration auf Kosten des Grabstelleninhabers entsorgen !!!

*Wenn Gründe vorliegen, kann dem Grabstelleninhaber die Verlängerung des Nutzungsrechtes ohne Anwendung von Rechtsmitteln versagt werden. Das Nutzungsrecht erlischt, wenn der Berechtigte auf dieses verzichtet, oder wenn die Pachtzeit abgelaufen ist. Nach Erlöschen des Nutzungsrechtes verfügt der Kleintierfriedhof Südbrookmerland anderweitig über die Grabstelle.

* Die Größe der Grabstelle ist im Vertrag festgelegt. Das Standardmaß ist 70cm x 100cm zuzüglich 20cm Pflegerand. Für größere Grabstellen ist eine entspechend höhere Pacht zu zahlen.

*Der Tierfriedhof Südbrookmerland bietet Grabsteine, Umrandungen. Grabgestaltung und Grabpflege an. Der Grabstelleninhaber verpflichtet sich, diese Leistungen ausschließlich über den Kleintierfriedhof Südbrookmerland zu beziehen.

*Die Grabstelle ist innerhalb von 4 Wochen zu bepflanzen und regelmäßig zu pflegen.

* Das Pflanzen von großwüchsigen Blumen und Sträuchern ist nicht erlaubt. Der Kleintierfriedhof Südbrookmerland kann das Entfernen zu groß gewordener Pflanzen verlangen oder auf Kosten des Grabstelleninhabers selbst vornehmen.

*Über Gräber, die nicht mehr gepflegt werden, kann der Tierfriedhof Südbrookmerland gärtnerisch verfügen. Die Grabstelle ist bei Ablauf des Nutzungsrechtes zu räumen. Geschieht dies nicht, übernimmt die Räumung der Kleintierfriedhof Südbrookmerland. Ein Anspruch auf Verwahrung der Gegenstände und Pflanzen besteht nicht.

* Für Diebstähle und Beschädigungen der Grabstelle durch Dritte, durch Tiere sowie durch höhere Gewalt haftet der Kleintierfriedhof Südbrookmerland nicht. Mitgebrachte Hunde sind an der Leine zu führen. Es ist darauf zu achten, dass sie keinen Schaden anrichten und das Gelände nicht verunreinigen.